Beglau­bigungen & Beurkun­dungen

Beglaubigungen

Notare sind gesetzlich befugt, Beglaubigungen vorzunehmen. Wir beglaubigen insbesondere die Echtheit von Unterschriften und Firmazeichnungen und erstellen beglaubigte Abschriften von Urkunden und Dokumenten.

Beglaubigungen können nun auch auf rein digitalem oder elektronischem Weg, also ohne persönliche Anwesenheit beim Notar, errichtet werden. Das Prozedere weicht allerdings erheblich von der üblichen Vorgehensweise ab und bedarf einer gewissen Vorlaufzeit und technischer Voraussetzungen.

Übrigens: Wussten Sie schon, dass die Beglaubigung von mehreren Unterschriften beim Notar erheblich günstiger ist als beim Bezirksgericht?

Beurkundungen

Notare sind befugt, sämtliche gesetzlich vorgesehenen Beurkundungen von rechtserheblichen Tatsachen vorzunehmen. Wir beurkunden tatsächliche Vorgänge, wie zum Beispiel GmbH-Generalversammlungen, Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, Verlosungen, die Übereinstimmung mit öffentlichen Registern und Akten, wir erstellen amtliche Auszüge aus Grundbuch und Firmenbuch, errichten Lebenszeugnisse und vieles mehr.

Vollstreckbare Notariatsakte

Notare errichten vollstreckbare Notariatsakte. Diese stellen ohne vorherige und langwierige Gerichtsprozesse einen Exekutionstitel dar und können dann Grundlage einer Zwangsvollstreckung/Exekution sein.

Damit ist Ihr Recht später rasch und ohne gesonderte Klage kostengünstig sofort durchsetzbar. Der vollstreckbare Notariatsakt hat alle Vorzüge eines Gerichtsurteils, ohne einen Rechtsstreit führen zu müssen.

Ein österreichischer Notariatsakt kann auch im Ausland vollstreckt werden. Internationale Verträge sehen ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung der Vollstreckbarkeitsbestätigung vor. Dies trägt dazu bei, die internationale Durchsetzbarkeit vollstreckbarer notarieller Urkunden zu erleichtern und zu fördern.

Kontaktieren Sie uns gerne zur Termin­vereinbarung für ein persönliches Gespräch und eine weiterführende Beratung.