Personen­vorsorge

Vorsorgevollmacht

Vorsorgemaßnahmen dienen dazu, Situationen abzusichern, von denen man hofft, dass sie nicht eintreten. In diesem Sinne kann ein sogenannter Vorsorgebevollmächtigter bestimmt werden, der bei Eintreten der eigenen Entscheidungsunfähigkeit die persönlichen und finanziellen Dinge so regelt, wie es in der Vorsorgevollmacht mit diesem vereinbart ist. Der Notariatsakt bildet bei der Errichtung der Vorsorgevollmacht die sicherste Form. Die Vorsorgevollmacht ist ein Akt der Selbstbestimmung und vermeidet gerichtliches Tätigwerden.

Patientenverfügung

Die vor dem Notar errichtete Patientenverfügung hilft bei einem etwaigen Verlust der Entscheidungsfähigkeit, beispielsweise im komatösen Zustand, den mutmaßlichen Patientenwillen zu ermitteln oder den Patientenwillen für den Arzt bindend festzulegen (verbindliche Patientenverfügung). Eine Patientenverfügung entlastet die nahen Angehörigen bei der Entscheidung, ob z. B. lebensverlängernde Maßnahmen in bestimmten Situationen aufrecht erhalten bleiben oder unterlassen werden müssen.

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